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Überprüfung wird für viele Gasheizungen 2023 Pflicht

(Foto: Zukunft Altbau)

Für Häuser ab zehn Wohneinheiten muss die Überprüfung der Gasheizung bis zum 30. September 2023 erfolgen. Für Wohngebäude unter zehn Wohneinheiten mit einer Gasheizung gilt der 15. September 2024 als Stichtag.

Zeigt die Untersuchung durch Fachleute Mängel auf, muss die Heizung optimiert werden. Auch ein hydraulischer Abgleich ist vorgeschrieben, sofern er noch nicht durchgeführt wurde. Bei weniger als sechs Wohneinheiten ist der hydraulische Abgleich nicht verpflichtend.

Fachleute aus dem Heizungsbau, dem Schornsteinfegerhandwerk oder Energieberaterinnen und -berater können die Heizungsprüfung vornehmen. Bei der Heizungsprüfung geht es darum zu klären, ob die Einstellungen der Regelung optimiert sind und die Heizung hydraulisch abgeglichen ist. Außerdem wird geprüft, ob der Einsatz einer neuen Hocheffizienzpumpe und Dämmmaßnahmen an Armaturen sowie Rohren durchgeführt werden sollen.

Wird die Heizungsprüfung im Zuge eines sowieso stattfindenden Termins durchgeführt, liegt der finanzielle Aufwand in einer Größenordnung von 50 bis 150 Euro. Die empfohlenen Optimierungsmaßnahmen können hingegen aufwändiger und teurer sein, bringen aber den Vorteil, dass sie die Betriebskosten um bis zu 15 Prozent senken können.

Angesichts der starken Auslastung der Fachbetriebe empfiehlt sich eine Kopplung an einen bereits vereinbarten Termin wie der Heizungswartung.

Weitere Informationen zur verpflichtenden Prüfung und zu weiteren Optimierungsmöglichkeiten bei Heizungen finden Sie unter:

www.zukunftaltbau.de/presse/presseinformationen/ueberpruefung-wird-fuer-viele-gasheizungen-2023-pflicht