6. Februar 2026

Gesetz zur Förderung des Mittelstands: Beschluss mit Leben füllen

Das Sanitär-Heizung-Klima-Handwerk in Baden-Württemberg begrüßt die Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes in dieser Woche, betont aber zugleich, dass die darin enthaltenen Regeln nun auch konsequent angewandt werden müssen. Dabei zielt der Verband insbesondere auf das Verhalten kommunaler Unternehmen.

Der Landtag von Baden-Württemberg hatte am 4. Februar 2026 das neue Mittelstandsförderungsgesetz (MFG) verabschiedet. Es sieht nach Angaben des Landeswirtschaftsministeriums unter anderem vor, die berufliche Bildung zu stärken und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu garantieren. Ferner sollen Unternehmen bei der Digitalisierung, auf dem Weg zur Klimaneutralität, bei der Sicherung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen sowie beim nachhaltigen Wirtschaften unterstützt werden. Bei Rechtsvorschriften, die den Mittelstand belasten, verpflichtet sich das Land, regelmäßig zu prüfen, ob diese noch notwendig sind und befristet werden können. Der Dachverband Handwerk BW merkt kritisch an, dass der Bürokratieabbau nicht verbindlicher geregelt wurde.

Die Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge wurden gestrafft. Dies begrüßt der Fachverband SHK Baden-Württemberg, weil das Gesetz so schlanker und verständlicher wurde. Da die Wertgrenzen bei Direktaufträgen erhöht wurden, ist positiv zu sehen, dass Paragraf 23 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes ergänzt wurde, dass die Beachtung der Ziele und Grundsätze des Gesetzes auch bei der Erteilung von Direktaufträgen verpflichtend ist. Außerdem betont das MFG: „Mittelständische Interessen sind insbesondere durch die Streuung von Aufträgen und die Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose angemessen zu berücksichtigen.”

Insbesondere aber der Verweis auf den Vorrang der Privatwirtschaft in Paragraf 23 erfüllt eine seit Langem erhobene, zentrale Forderung des SHK-Handwerks, die es auch in den Landtagswahlkampf trägt. „Jetzt gilt es, das Gesetz auch zu leben, durchzusetzen und die kommunalen Unternehmen auf die Einhaltung des Geistes dieses Gesetzes zu verpflichten”, betonte Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des FV SHK-BW. „Kommunale Energieversorger, die weiter Wärmepumpen, Solaranlagen oder ganze Systeme verkaufen, handeln gegen den Geist des Gesetzes. Hier sollte das Handwerk konsequent handeln und auch die Zusammenarbeit in anderen Bereichen beenden”, sagte Becker.

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