5. Februar 2026

Frist für Stromzähler bei Wärmepumpen abgelaufen

 

Im Nachgang zu unserem ausführlichen Artikel zu dieser Thematik in der Information Technik 8/2024 weisen wir nochmals darauf hin, dass bis zum 30. September 2025 Betreiber von zentralen Wärmepumpen geeignete Zähler installiert und in Betrieb genommen haben mussten. Aufgrund einer Änderung in der Heizkostenverordnung muss der Stromverbrauch zentraler Wärmepumpen seit diesem Datum verbrauchsabhängig erfasst werden. Die bislang geltende Übergangsfrist ist damit ausgelaufen, eine pauschale Umlage oder eine Abrechnung nach Fläche sind nicht mehr möglich. Die neue Regelung betrifft nur zentrale Wärmepumpen, die mehr als zwei Einheiten versorgen, also beispielsweise in Mehrfamilienhäusern. Die Änderung in der Heizkostenverordnung soll mehr Transparenz schaffen und Anreize für sparsames Heizen setzen. Für Vermieter heißt das: Zähler nachrüsten. Mieter haben damit das Recht auf eine individuelle Abrechnung.

Quelle: FV SHK Bayern

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