30. April 2026

Verschiebung der GEG-Scharfschaltung in Großstädten – Bittersüßer Lobbyerfolg

“Sofortige Fristverlängerung für Großstädte”, war eine der Forderungen, die der Fachverband SHK BW Ende März im politischen Berlin platziert und im April mit einer von vielen in der Branche begrüßten Pressemitteilung nachdrücklich gefordert hatte.  

Diese Verschiebung sollte den politischen Druck nehmen, da schon da absehbar war, dass es zunehmend unwahrscheinlich sein würde, das anvisierte Ziel für den 1.7.2026 zu halten. Damit sollte die Regierung einerseits den nötigen Raum erhalten, um eine dauerhaft sinnvolle Lösung zu finden. Noch viel wichtiger war es, dass Kunden und Betriebe wissen sollten, welcher Rechtsrahmen gilt.  

Nun hat das Bundeskabinett an diesem Mittwoch, 29.04. tatsächlich die Frist für das Heizungsgesetz in Großstädten um vier Monate verschoben. Damit soll das Einbauverbot für neue Öl- und Gasheizungen in Großstädten nicht mehr ab 1. Juli 2026 sondern erst ab dem 1. November 2026 greifen – bis auf weiteres. Mit der Verschiebung ‌solle aus Gründen der Rechtssicherheit verhindert werden, dass die 65-Prozent-Anforderung für kurze Zeit gilt, bevor sie wieder abgeschafft wird. 

Verschiebung nur zweitbeste Lösung 

Die Freude darüber, dass die Bundesregierung diesen Vorschlag tatsächlich aufgegriffen hat, ist jedoch sehr gebremst. Bedeutet diese Notlösung doch, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz aller Voraussicht nach nicht wie angekündigt zum 1.7. in Kraft treten wird.  

„Die Verschiebung ist es zum heutigen Zeitpunkt die einzig richtige, jedoch nur zweitbeste Entscheidung. Viel lieber wäre es uns und der gesamten Branche gewesen, die Bundesregierung hätte das angekündigte Gebäudemodernisierungsgesetz wie geplant vor Ostern vorgestellt und so rechtzeitig in das parlamentarische Verfahren gebracht, dass es frühzeitig verabschiedet und zum 1.7. in Kraft hätte treten können”, bewertet Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer die Entscheidung. „Die Verschiebung gibt den Betrieben nun ein Hauch von Planungssicherheit in den Großstädten. Das drohende Vakuum hat schon jetzt die weitere Planung eines Heizungstauschs ausgebremst”, so Becker weiter. 

Noch ist der neue Termin nicht rechtskräftig. Gesetzestechnisch wurde die Verschiebung in Form eines Änderungsantrags an die Modernisierung der Ökodesignrichtlinie angedockt, die der Bundestag noch beschließen muss.  

Ob die Fristverlängerung tatsächlich bis 1. November gilt oder ob sie früher durch das neue Gesetz abgelöst wird, wird sich zeigen. In dem Beschlusspapier spricht die Bundesregierung weiterhin davon, dass die neue Regelung durch das künftige Gebäudemodernisierungsgesetz voraussichtlich Mitte bis Ende Juli, ggf. Anfang August aufgehoben wird.

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