Verbilligter Kredit für Kauf oder Neubau eines Effizienzhaus 55 bis noch Jahresende
Wer einen Neubau plant und bereits eine Baugenehmigung in der Hand hat, sollte jetzt handeln: Die staatliche Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) verlängert gemeinsam mit dem Bundesbauministerium die Förderung für Neubauten nach dem Effizienzhaus-55-Standard – maximal bis zum 31. Dezember 2026. Das Programm endet früher, wenn die bereitgestellten Bundesmittel vorher aufgebraucht sind.
Was wird gefördert?
Der Staat fördert damit den Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden, die drei Bedingungen erfüllen: Sie müssen den energetischen Standard Effizienzhaus 55 erreichen. Sie müssen vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt werden – also ohne Gas oder Öl. Und zum Zeitpunkt der Antragstellung muss bereits eine gültige Baugenehmigung vorliegen.
Pro Wohneinheit sind Kredite von bis zu 100.000 Euro möglich. Der aktuelle Zinssatz liegt bei 1,0 Prozent effektivem Jahreszins – möglich durch eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Auch Nichtwohngebäude sind förderfähig. Kommunen können statt eines Kredits einen direkten Zuschuss von 7,5 Prozent beantragen.
Wichtig: Antrag vor Baubeginn stellen
Den Förderantrag muss man stellen, bevor man mit dem Bau beginnt. Das Programm läuft, solange die dafür bereitgestellten Gelder nicht ausgeschöpft sind. Ein SHK-Fachbetrieb berät, welche Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien für den geplanten Neubau infrage kommt – und damit die Fördervoraussetzungen erfüllt.
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