Die Position des ZVSHK zum abrupten Förderstopp der BEG-Förderung
„Kurzfristige Förderstopps beschädigen die GlaubwĂĽrdigkeit politischen Handelns”
Der abrupte BEG-Antragsstopp sendet ein fatales politisches Signal. SHK-Innungsfachbetriebe und Verbraucher haben auf Grundlage geltender Förderbedingungen geplant, beraten, investiert und Entscheidungen vorbereitet. Wenn diese Grundlage ohne belastbare Übergangsregelung schlagartig entzogen wird, wird genau das Vertrauen beschädigt, auf das erfolgreiche Förderpolitik angewiesen ist. Politik darf Erwartungen, die sie selbst geschaffen hat, nicht kurzfristig ins Leere laufen lassen. Wer auf Basis geltender Regeln handelt, muss sich darauf verlassen können, dass staatliche Rahmenbedingungen nicht von heute auf morgen faktisch entwertet werden.
„Fehlender Vertrauensschutz bremst Investitionen und schwächt die Akzeptanz der Transformation in erneuerbare Technologien”
Der Antragsstopp und die angekündigte Wiederaufnahme der Förderung zu veränderten Konditionen schaffen nicht nur Unsicherheit, sondern gefährden konkret Investitionen. SHK-Innungsfachbetriebe haben Kapazitäten eingeplant, Aufträge vorbereitet, Materialien disponiert und Kunden auf Basis der bestehenden Förderkulisse beraten. Verbraucher haben ihre Investitionsentscheidungen im Vertrauen auf diese Rahmenbedingungen getroffen. Wenn der Zugang zur Förderung dann kurzfristig abgeschnitten wird, obwohl Vorhaben faktisch weit fortgeschritten sind, entsteht der Eindruck politischer Beliebigkeit. Dann entscheidet nicht mehr die Ernsthaftigkeit oder Reife eines Projekts, sondern allein der Zufall des Verfahrensstands. Das ist weder praxisgerecht noch vermittelbar. So verliert Politik Akzeptanz genau bei denen, die ihre Ziele vor Ort umsetzen sollen.
ZVSHK fordert eine rechtssichere Ăśbergangsregelung fĂĽr laufende und antragsreife Vorhaben
Der ZVSHK fordert deshalb für bereits vorbereitete, beauftragte oder unmittelbar antragsreife Vorhaben einen wirksamen Vertrauensschutz. Betriebe und Verbraucher haben im Vertrauen auf die geltenden BEG-Förderbedingungen geplant, Verträge vorbereitet oder abgeschlossen und teilweise bereits wirtschaftliche Verpflichtungen übernommen. Genau das falsche Signal würde an all jene gesendet, die politische Ziele frühzeitig aufgegriffen und Verantwortung übernommen haben. Notwendig ist daher eine praktikable und rechtssichere Übergangsregelung, die bestehende Planungen schützt, Investitionen absichert und verhindert, dass Betriebe und Verbraucher die Folgen kurzfristiger politischer Entscheidungen allein tragen müssen.
„BEG schwächt die Wärmepumpe”
Mit dem Entwurf der neuen BEG EM wird die Förderung dezentraler Wärmepumpen deutlich zurückgefahren, während der Anschluss an Wärme- und Gebäudenetze weiter stark gefördert bleibt. Damit verschiebt sich die Förderkulisse erkennbar zugunsten leitungsgebundener, häufig kommunal geprägter Versorgungslösungen.
„Technologieoffenheit versprochen, aber praktisch eingeschränkt”
Obwohl die Richtlinie einen technologieoffenen Ansatz betont, wird die Wahlfreiheit von Eigentümern faktisch eingeengt. Wenn Einzelheizungen in potenziellen Wärmenetzgebieten schlechter gestellt werden, zählt nicht mehr vorrangig die beste Lösung für das Gebäude, sondern die politisch gewünschte Systementscheidung.
„Zentral vor dezentral – staatlich-kommunal vor privat”
Die stärkere VerknĂĽpfung von Förderung, Wärmenetzen und kommunaler Wärmeplanung verstärkt den Eindruck, dass im Wärmesektor zunehmend „Staat vor privat” gilt. Es droht ein politischer Vorrang von staatlich-kommunalen Strukturen vor privaten Investitionen. Wo Kommunen und Stadtwerke planen, fördern und zugleich selbst als Marktakteure auftreten, braucht es umso mehr fairen Wettbewerb, Transparenz und Schutz privater Investitionsentscheidungen. Der Staat ist weder der bessere Unternehmer noch der bessere Heizungsinstallateur.
ZVSHK fordert einheitliche und faire Rahmenbedingungen für dezentrale und netzgebundene Lösungen
Der ZVSHK fordert daher eine Förderpolitik, die technologieoffen, wettbewerbsfair und verlässlich ausgestaltet ist. Die BEG darf nicht einseitig zulasten dezentraler Lösungen wie der Wärmepumpe verändert werden, während Wärme- und Gebäudenetze strukturell bevorzugt werden. Eigentümer und Betriebe müssen auch künftig die Möglichkeit haben, sich für die jeweils wirtschaftlich, technisch und klimapolitisch sinnvollste Lösung zu entscheiden. Eine stärkere Verknüpfung von Förderung und kommunaler Wärmeplanung darf nicht dazu führen, dass private Investitionsentscheidungen entwertet und staatlich-kommunale Versorgungs-strukturen faktisch bevorzugt werden. Der ZVSHK fordert deshalb gleiche und faire Rahmenbedingungen für dezentrale und netzgebundene Lösungen, mehr Transparenz und Verbindlichkeit für Wärmenetzperspektiven sowie einen wirksamen Schutz von Vertrauen, Planungssicherheit und Investitionsfreiheit.

