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EEG-Novelle ist in Kraft – eine neue ist bereits in Vorbereitung

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Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist im Dezember 2020 verabschiedet worden und am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Die Novelle war notwendig, weil Anfang 2021 die Förderung für die sogenannten Altanlagen ausgelaufen wäre. Für diese Anlagen wurde eine Übergangsregelung bis zum Jahr 2027 gefunden, indem eine feste Einspeisevergütung in Höhe des Marktwertes der Anlage ausgezahlt wird.

Eine weitere wichtige Änderung ist die Befreiung der EEG-Umlagen für den Eigenverbrauch. Dies betrifft Anlagen mit bis zu 30 kW für eine maximale Menge von 30 MWh selbst verbrauchten Stroms. Vor der Novellierung war diese Grenze nur leistungsbezogen und lag bei 10 kW.

Umstritten war im Novellenentwurf auch die Pflicht zur Installation von Smart-Metern. Nun müssen nur Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 7 kW solche Smart-Meter installieren. Unter 7 kW kann weiterhin ein Zwei-Wege-Messsystem installiert werden.

Allerdings sind die im Gesetz vereinbarten Ausbaupfade für die regenerative Stromerzeugung (Wind und Solar) nicht ambitioniert genug, um die international vereinbarten Klimaschutzziele zu erfüllen. Deswegen sollen die Arbeiten an einer weiteren Novelle des EEG bereits im ersten Quartal 2021 beginnen.

Informationen: www.bundesregierung.de