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Position des DVGW zum Austausch von Armaturen durch Verbraucher

Im Zuge der Diskussion um die QuickFix-Produkte des Armaturenherstellers Grohe hat der Zentralverband SHK die Sicht des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) angefordert. Ganz konkret ging es um den Paragrafen 12 AVBWasserV zum Austausch von Auslaufarmaturen an den Entnahmestellen.

Nach Paragraf 12 Absatz 2 Satz 2 AVBWasserV dürfen die „Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen.“ Damit ist eindeutig beschrieben, wer entsprechende Tätigkeiten durchführen darf.

Die DVGW-Information Wasser Nr. 09 führt unter anderem aus, dass der Austausch von Auslaufarmaturen an den Entnahmestellen nur dann nicht als wesentliche Veränderung anzusehen ist, wenn sichergestellt ist, dass beim Austausch nur gleichwertige Armaturen eingebaut werden. Diese müssen den geltenden technischen (und nach Erachten des DVGW heute auch hygienischen) Anforderungen genügen.

Vor dem Hintergrund, dass die gesetzlichen und normativen Anforderungen bei Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung klar und eindeutig definiert sind, rät der DVGW grundsätzlich Verbrauchern davon ab, selbst und in eigener Verantwortung Auslaufarmaturen zu tauschen. Der DVGW ist der Meinung, dass im Regelfall eine spezifische Bewertung der jeweiligen Situation vor Ort durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgen muss, da eine Sicherstellung der Gleichwertigkeit auf anderem Wege kaum möglich ist.

Informationen: www.dvgw.de