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Das neue GEG 2023ff – erste Fakten zum Entwurf

Aufgrund zahlreicher Anfragen von Betrieben, die wiederum selbst Fragen besorgter Kunden beantworten müssen, hat der Fachverband die ersten Fakten zum GEG-Entwurf zusammengestellt. Die Anforderungen sind aber als vorläufig anzusehen.

Ab Januar 2024 wird es nach dem in der zweiten Märzwoche 2023 veröffentlichten, zweiten Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) keine neue Heizung mehr geben ohne einen mindestens 65 Prozent umfassenden erneuerbaren Energien-Anteil.

Aus Betriebssicht ist es dringend erforderlich, sich frühzeitig auf die zu erwartenden Änderungen einzustellen. Hierfür steht Mitgliedsbetrieben das vom Fachverband zusammengestellte Papier zur Verfügung, dass sie auf www.fvshkbw.de im Downloadcenter herunterladen können (Referat Technik, Kategorie Heizung) - Suchwort: GEG.

Wie geht es weiter?

Bei dem Papier vom 7. März 2023 handelt es sich um einen Entwurf der beiden Ministerien BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) und BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen), zu dem nun die betroffenen Kreise Stellung nehmen können.

Insoweit wird es im laufenden Gesetzgebungsprozess voraussichtlich noch zu Änderungen der geplanten Inhalte kommen. Der Entwurf muss mit den anderen Ministerien abgestimmt und anschließend vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die dann freigegebene Fassung geht in die Anhörung der betroffenen Kreise sowie in die parlamentarische Beratung. Abschließend müssen der Bundestag sowie der Bundesrat darüber entscheiden.

Informationen für Nicht-Mitgliedsbetriebe und andere Interessierte:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Energie/gesetzesentwurf-gebaudeenergiegesetz.html