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65 Prozent Erneuerbare: Welche Heizungen ab 2024 noch eingebaut werden dürfen

Mögliche Heizlösungen sind Wärmepumpe, Wärmenetz, Holzheizung, Biomethan oder eine Hybridheizung.

Eine Gebäudeenergieberatung hilft beim Umstieg von fossil auf erneuerbar betriebene Heizungen.

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, der die Umstellung auf erneuerbare Energien bei Heizungen vorantreiben soll. Dies hat bei manchen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern Sorgen ausgelöst, ob sie ihre Öl- oder Gasheizung zeitnah austauschen müssen.

Kern des Entwurfs ist, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll – Übergangsfristen federn die Umstellung ab.

Die neuen Regeln, die sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern können, stehen in einem Entwurf für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die 65 Prozent erneuerbaren Energien für neue Heizungen können in bestehenden Gebäuden unter anderem mit einer Wärmepumpe, dem Anschluss an ein Wärmenetz, einer Holzheizung, Biomethan oder einer Hybridheizung erreicht werden.

Für bestehende Heizungen ist ein Bestandsschutz vorgesehen, in bestimmten Fällen soll innerhalb bestimmter Fristen die Reparatur der alten Heizung möglich sein.

Details finden Sie auf der Seite von Zukunft Altbau: www.zukunftaltbau.de