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Neues GEG: Mit Holz heizen weiter erlaubt

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist umstritten. Es sorgt in der Politik, in der Industrie, der Heizungsbranche, bei Gremien und Verbänden und in der breiten Öffentlichkeit für große Verunsicherung. Laut GesamtVerband OfenBau e.V. (GVOB) ist es jedoch sicher, dass mit Holz heizen erlaubt bleibt

AdK/LEDA

Die EU hat nach langer Diskussion beschlossen, dass Brennholz weiterhin als erneuerbarer Energieträger einzustufen ist. Gegenüber dem Nachrichtensender BR24 hat das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz dann auch verlauten lassen, dass es ein „Verbot von Holzheizungen im Neubau“ nicht gebe und der Einbau von Holzheizungen weiterhin gefördert werden solle. Von Fachleuten wird jedoch kritisiert, dass der neu eingeführte Paragraf 71g im GEG den Einbau von Holzheizungen teurer und komplizierter mache.

Der GVOB weist darauf hin, dass Biomasseheizungen in Neubauten weiterhin erlaubt sind. Holz ist eine Erfüllungsoption und darf dabei einen wichtigen Teil der Energie liefern. Es ist also möglich, im Neubau künftig eine moderne Holzheizung oder Pelletheizung einzubauen und sie mit anderen regenerativen Energiequellen zu koppeln, die den restlichen Anteil liefern. So sind zum Beispiel Hybrid-Kombinationen mit Solarthermie und weiteren erneuerbaren Wärmelieferanten realisierbar. Man sollte auf jeden Fall den Rat vom Fachmann einholen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Informationen: www.kachelofenwelt.de 

Hier ein weiterführender Link des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit häufig gestellten Fragen (FAQ): https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html