FAQ für AZUBIs

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Antworten auf Fragen rund um Deine Ausbildung, Organisation und den Arbeitsalltag

Die rechtlichen Grundlagen deiner Ausbildung sind im Berufsausbildungsvertrag sowie in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geregelt. Die nachfolgenden FAQ dienen als ergänzende Orientierungshilfe für häufige Fragen im Ausbildungsalltag.

Berufsschule & Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA)

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01 | Woher weiß ich, wann ich im Betrieb, in der Berufsschule oder in der ÜBA sein muss?

Die Termine erhältst du von deinem Betrieb, der Berufsschule oder der Bildungsakademie der Handwerkskammer. Berufsschule und ÜBA sind verpflichtende Bestandteile deiner Ausbildung.

02 | Muss ich nach der Berufsschule noch in den Betrieb?

Die Anrechnung der Berufsschulzeiten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (§15 BBiG) und gegebenenfalls des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Kläre die konkrete Regelung mit deinem Ausbilder.

03 | Was ist die ÜBA?

Die überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) ergänzt die Ausbildung im Betrieb und vermittelt Ausbildungsinhalte, die nicht jeder Betrieb vollständig abdecken kann.

04 | Muss ich an der ÜBA teilnehmen?

Ja. Angeordnete Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs sind verpflichtender Bestandteil deiner Ausbildung.

05 | Was mache ich, wenn ich einen Termin bei Berufsschule, ÜBA oder Kammer verpasse?

Informiere sofort deinen Betrieb und die betreffende Einrichtung. Fehlzeiten müssen ordnungsgemäß entschuldigt werden. Beachte betriebliche Vorgaben.

Berichtsheft / Ausbildungsnachweis

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01 | Was ist das Berichtsheft?

Der Ausbildungsnachweis dokumentiert deine Ausbildungsinhalte im Betrieb, in der Berufsschule und in der ÜBA. Im Berufsausbildungsvertrag ist festgelegt, ob du ihn schriftlich oder elektronisch führst.

02 | Muss ich ein Berichtsheft führen?

Ja. Das ordnungsgemäße Führen des Ausbildungsnachweises gehört zu deinen Pflichten als Auszubildender.

03 | Darf ich das Berichtsheft während der Arbeitszeit schreiben?

Ja. Der Ausbildungsbetrieb muss dir die Möglichkeit geben, den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit am Arbeitsplatz zu führen.

04 | Warum ist das Berichtsheft wichtig?

Ein ordnungsgemäß geführter Ausbildungsnachweis ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung und für die Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung erforderlich.

05 | Was gehört in das Berichtsheft?

Betriebliche Tätigkeiten, Inhalte aus Berufsschule und ÜBA sowie besondere Lerninhalte und Projekte. Dein Ausbildungsbetrieb auch längere Berichte einfordern, um den Lernstand zu überprüfen.

Arbeitszeit , Vergütung und Urlaub.

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01 | Zählt Berufsschule als Arbeitszeit?

Ja. Die Berufsschulzeit wird nach den gesetzlichen Regelungen auf die Ausbildungszeit angerechnet. Die Zeit im Berufsschulunterricht einschließlich der Pausen sowie der Wege zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb wird angerechnet.

Hat ein Auszubildender einen Berufsschultag mit mindestens fünf Unterrichtsstunden, wird dafür die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit angerechnet.

Bei einer Berufsschulwoche (mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen) wird die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit berücksichtigt.

02 | Darf ich Überstunden machen?

Eine Beschäftigung über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinaus muss entweder besonders vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden. Für minderjährige Auszubildende gelten besondere Schutzvorschriften. Schau in deinen Berufsausbildungsvertrag, ob die Regelung festgehalten ist.

03 | Wann bekomme ich meine Ausbildungsvergütung?

Die Vergütung wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats ausgezahlt.

04 | Wer bezahlt Fahrtkosten und Unterbringung bei ÜBA-Maßnahmen?

Die Kosten für vorgeschriebene Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs trägt grundsätzlich der Ausbildungsbetrieb, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind.

Krankheit, Fehlzeiten und Arbeitsunfälle

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01 | Was muss ich tun, wenn ich krank bin?

Du musst deinen Betrieb unverzüglich informieren und die entsprechenden Nachweise einreichen.

02 | Wann brauche ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, musst du eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Der Betrieb kann die Vorlage auch früher verlangen.

03 | Was passiert bei unentschuldigtem Fehlen?

Unentschuldigtes Fehlen stellt einen Verstoß gegen deine Pflichten als Auszubildender dar und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

04 | Was muss ich bei einem Arbeitsunfall tun?

Melde den Unfall sofort deinem Betrieb, auch wenn er zunächst harmlos erscheint. Arbeitsunfälle müssen dokumentiert werden. Nach einem Arbeitsunfall musst du nicht immer, aber häufig zu einem Durchgangsarzt (D-Arzt). Falls du unsicher bist, ist es sinnvoll, möglichst früh einen D-Arzt aufzusuchen. Das erleichtert auch die Abwicklung mit der gesetzlichen Unfallversicherung.

05 | Wenn ich während des Berufsschulunterrichts nach Hause gehe – brauche ich eine Krankmeldung?

Hier gelten die Vorgaben des Ausbildungsbetriebs und der Berufsschule. Informiere immer beide Stellen und reiche erforderliche Nachweise zeitnah ein.

Arbeitsmittel, Baustelle und Einsatzorte

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01 | Muss ich selbst zur Baustelle fahren?

Die konkrete Organisation regelt dein Ausbildungsbetrieb. Kläre frühzeitig Treffpunkte, Fahrgemeinschaften und Anfahrtswege.

02 |Wer bezahlt Werkzeug, Fachliteratur und andere Ausbildungsmittel?

Alle für die Ausbildung und Prüfungen erforderlichen Ausbildungsmittel müssen vom Ausbildungsbetrieb kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

03 | Muss der Betrieb mir Arbeitskleidung stellen?

Wenn eine besondere betriebstypische Berufskleidung oder Sicherheitskleidung/-schuhe vorgeschrieben ist, muss sie vom Betrieb bereitgestellt werden.

Aufgaben, Verantwortung und Grenzen

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01 | Darf mein Betrieb mich für jede Arbeit einsetzen?

Nein. Dir dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und deinem Ausbildungsstand sowie deinen körperlichen Fähigkeiten entsprechen.

02 |Darf ich alleine arbeiten?

Einfache Tätigkeiten können nach entsprechender Einweisung übertragen werden. Bei sicherheitsrelevanten Arbeiten sind eine angemessene Anleitung und Aufsicht erforderlich.

03 | Darf ich an Gas-, Wasser- oder Elektroanlagen arbeiten?

Nur entsprechend deinem Ausbildungsstand und unter fachlicher Anleitung. Sicherheitsvorschriften müssen jederzeit eingehalten werden. Gerade bei Gas, elektrischen Komponenten, Trinkwasseranlagen oder sicherheitsrelevanten Bauteilen gelten besondere Anforderungen.

Prüfungen und Ausbildungsablauf

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01 | Wer meldet mich zur Prüfung an?

Dein Ausbildungsbetrieb unterstützt die Anmeldung bei der Teil 1 und Teil 2 Prüfung ( Zwischen- und Abschlussprüfung )und übernimmt die Prüfungsgebühren.

02 |Wer bezahlt die Prüfungsgebühren?

Die Prüfungsgebühren trägt der Ausbildungsbetrieb.

03 | Habe ich für Prüfungen frei?

Ja. Für Prüfungen wirst du freigestellt. Für die Freistellung am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung wird ebenfalls die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit angerechnet.

04 | Wo finde ich meinen Ausbildungsplan?

Dein Ausbildungsplan basiert auf der Ausbildungsordnung. Diese wird dir zusammen mit dem Berufsausbildungsvertrag ausgehändigt. Dein Ausbilder kann dir den betrieblichen Ausbildungsplan erläutern.

05 | Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung nicht bestehe?

Auf dein Verlangen verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.

06 | Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung früher bestehe?

Das Ausbildungsverhältnis endet mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Vertrag, Probezeit und Kündigung

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01 | Was bedeutet die Probezeit?

Während der Probezeit kann sowohl dein Betrieb als auch du das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen.

02 |Kann ich nach der Probezeit kündigen?

Ja. Wenn du die Ausbildung aufgeben oder eine andere Berufsausbildung beginnen möchtest, kannst du mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

03 |Kann mein Betrieb mir kündigen?

Nach der Probezeit ist dies grundsätzlich nur aus wichtigem Grund möglich.

04 | Kann ich den Betrieb wechseln?

Ein Betriebswechsel ist möglich, sollte aber gut vorbereitet werden. Wende dich bei Problemen frühzeitig an die Handwerkskammer, die Innung oder die Berufsberatung.

05 | Bekomme ich am Ende meiner Ausbildung ein Zeugnis?

Ja. Nach Beendigung der Ausbildung hast du Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis. Auf Wunsch können auch Angaben zu Leistung und Verhalten aufgenommen werden.

06 | Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung früher bestehe?

Das Ausbildungsverhältnis endet mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

War deine Frage hier nicht dabei? Dann wende dich an das Innungsbüro

Kontakt

Innung für Sanitär-Heizung-Klima Heidelberg
Christian-Bitter-Strasse 4/1
69126 Heidelberg

Tel. 06221 720372

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