10. April 2026

Umgang mit Fremdanlagen: Empfehlungen für SHK-Betriebe

Immer wieder wenden sich potenzielle Neukunden an SHK-Betriebe – sei es aufgrund der Schließung ihres bisherigen SHK-Partners oder aus Unzufriedenheit mit dessen Leistungen. Sie fragen nach einer zukünftigen Betreuung ihrer haustechnischen Anlagen. Doch wie sollten SHK-Betriebe in solchen Fällen reagieren? Welche Risiken bestehen? Und was ist haftungstechnisch zu beachten?

Die folgenden Empfehlungen dienen SHK-Betrieben als Orientierung, insbesondere bei der Wartung und Instandhaltung von Anlagen, die nicht vom Betrieb selbst installiert wurden.

• Erste Wartung nur auf Nachweis

Pauschale Angebote bei nicht selbst eingebauten Heizungsanlagen bergen ein hohes wirtschaftliches Risiko für den Betrieb. Häufig wurde die Anlage zuvor nicht regelmäßig oder fachgerecht gewartet, sodass der zeitliche Aufwand für die erstmalige Wartung deutlich höher ausfallen kann.

Daher sollte die erste Wartung bei Neuanlagen grundsätzlich auf Basis des Stundennachweises erfolgen. Hierbei sollten die jeweiligen Stundenverrechnungssätze aufgrund des in der Regel vernachlässigbaren Materialanteils in jedem Fall auf Vollkostenbasis kalkuliert und dem Kunden gegenüber im Vorfeld kommuniziert werden.

• Wartungsvertrag nach Erstwartung

Nach einer ersten Wartung kann der Betrieb das Risiko besser einschätzen. Ist die Anlage technisch auf dem aktuellen Stand, kann dem Kunden ein Wartungsvertrag angeboten werden. Musterverträge mit rechtssicheren Klauseln sind über den Onlineshop des Zentralverbandes SHK als editierbare Vorlagen erhältlich.

Wichtig: Der Vertrag sollte eine Preisanpassungsklausel enthalten, damit die jährlichen Wartungspreise entsprechend der betrieblichen Kostenentwicklung angepasst werden können. Dies wird häufig vergessen.

• Keine Arbeiten ohne betriebsinternes Know-how

Arbeiten an Fremdanlagen sollten abgelehnt werden, wenn keine ausreichende Erfahrung oder Schulung für das jeweilige Fabrikat vorliegt. Die Risiken für eine unsachgemäße Wartung sowie fehlender technischer Support durch den Hersteller sind in der Regel nicht kalkulierbar. In solchen Fällen empfiehlt sich die Weiterleitung an spezialisierte Kollegenbetriebe. Sofern diesbezüglich niemand bekannt ist, empfiehlt sich der Verweis auf den jeweiligen Werkskundendienst.

• Haftungsfragen klären

Vor jeder Tätigkeit an Fremdanlagen – insbesondere während der Gewährleistungsfrist – muss als erstes geklärt werden, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt (z.B. defekte Steuerung) oder eine reine Wartungstätigkeit gefordert wird (z.B. Lüfterreinigung). Stellt der Betrieb Mängel oder eine fehlerhafte Installation fest, ist der Kunde an den ursprünglich ausführenden Betrieb zu verweisen, damit dieser nachbessern kann.

Wichtig: Eingriffe an bestehenden Heizungsanlagen, die über die reinen Wartungsarbeiten hinausgehen, können eine eigene Haftung für Mängel an der Anlage zur Folge haben, ohne dass der ursprünglich installierende Betrieb dafür alleinverantwortlich ist.

Insoweit ist der Auftraggeber insbesondere bei erkennbaren Mängeln noch vor der Auftragsausführung zu informieren. Die Bedenken- und Hinweispflicht ist unbedingt einzuhalten. Erfolgt die Wartung ausschließlich nach Herstellervorgaben, beschränkt sich die Haftung nur auf diese Tätigkeit (zwei Jahre).

• Reparaturen während der Gewährleistungsfrist

Reparaturen an Fremdanlagen innerhalb der Gewährleistungsfrist sollten grundsätzlich vermieden werden. Der Kunde ist zunächst an den ursprünglichen Installationsbetrieb oder – falls dieser nicht mehr existiert oder das Vertrauensverhältnis gestört ist – an den Hersteller (Werkskundendienst) zu verweisen.

Auch Aufträge zur Fertigstellung unvollständiger Werkleistungen sollten aus haftungsrechtlichen Gründen gründlich geprüft bzw. konsequent abgelehnt werden.

Diese Empfehlungen sollen Innungsfachbetrieben eine praxisnahe Hilfestellung bieten, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu minimieren und gleichzeitig einen professionellen Umgang mit Fremdanlagen zu sicherzustellen.

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