23. Januar 2026

DGUV schreibt vor: Ersthelfer auf jeder Baustelle

Auf jeder Baustelle muss jederzeit mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer anwesend sein. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in ihrer Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb” hin. Die Vorschrift gilt uneingeschränkt auch für wechselnde Einsatzorte. Betriebe, die regelmäßig unterschiedliche Teams auf Baustellen einsetzen, müssen daher sicherstellen, dass immer ein ausgebildeter Ersthelfer vor Ort ist – andernfalls liegt ein Verstoß gegen die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention” vor.

In der Praxis bedeutet das für viele SHK-Unternehmen: Wenn nicht immer dieselben Trupps gemeinsam arbeiten, sollten alle Monteure eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) stellt bei Kontrollen regelmäßig fest, dass auf Baustellen kein Ersthelfer anwesend ist. „Fehlt der Ersthelfer, kann die Arbeit unterbrochen oder untersagt werden”, warnt die BG Bau.

Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt bei ermächtigten Stellen und muss spätestens alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Zusätzlich sind alle Beschäftigten über Meldewege, Standorte der Erste-Hilfe-Ausrüstung und Notrufverfahren zu unterweisen. Ziel ist, bei Unfällen auf Baustellen jederzeit schnelle Hilfe zu gewährleisten.

Neben dieser Vorgabe zu Ersthelfern gibt es in der Gefährdungsbeurteilung zahlreiche weitere Anforderungen zu beachten – von der Organisation der Unterweisungen bis zur Dokumentation der Schutzmaßnahmen. Viele Betriebe verfügen jedoch nicht über die personellen Ressourcen, um diese Aufgaben intern zu stemmen. Für sie bietet sich die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Dienstleister an. Der Fachverband SHK Baden-Württemberg hat hierzu ein Rahmenabkommen mit Basiknet geschlossen, welches ein speziell auf das SHK-Handwerk zugeschnittenes Angebot umfasst.

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