Neustart des Investitionszuschusses zur Barrierereduzierung
Seit dem 8. April können bei der staatlichen Förderbank KfW wieder Zuschüsse beantragt werden, um Barrieren an Haus und Wohnung zu reduzieren. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohn- und Sanitärräumen, zur Schaffung von Bewegungsflächen sowie zur Installation von Unterstützungs- oder Assistenzsystemen. Fördervoraussetzungen und Konditionen bleiben unverändert.
Zu beachten ist, dass man nur dann einen Antrag stellen kann, wenn man das Vorhaben noch nicht begonnen hat. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Lesen Sie mehr zum Zuschuss 455-B auf der Webseite der KfW.
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