Positivliste für die Bezuschussung während des Blockunterrichts
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat in einem Schreiben vom 22. Juli 2026 darauf hingewiesen, dass für die Bezuschussung von Schülerinnen und Schülern der Berufsschule in auswärtiger Unterbringung während des Blockunterrichts eine Positivliste für Baden-Württemberg erstellt wurde. Diese Liste gilt ab dem Schuljahr 2026/2027. Grundsätzlich können nur diejenigen Schülerinnen und Schüler gefördert werden, welche die auf der Positivliste aufgeführten Standorte, Klassen und Klassenstufen besuchen. In dieser Liste sind erfreulicherweise unsere drei Landesfachklassen (Behälter- und Apparatebauer, Klempner und Ofen- und Luftheizungsbauer) enthalten. Bei den Anlagenmechanikern sind nur die Heinrich-Meidinger-Schule Karlsruhe und die Robert-Mayer-Schule Stuttgart aufgeführt. Für Schülerinnen und Schüler, für die sich aus der Liste keine Förderung ergibt, schlägt das Kultusministerium zwei Lösungsvorschläge vor:
- Sofern Schülerinnen und Schüler aus diesem Grund an eine wohnortnäher gelegene Schule wechseln möchten, bittet das Kultusministerium die abgebende und die aufnehmende Schule, sie hierbei zu unterstützen. Ergänzend wird angeführt, dass für eine Entscheidung über den Schulwechsel auch eine Rolle spielen kann, ob Unterbringungskosten gegebenenfalls ganz oder teilweise von den Betrieben übernommen werden.
- Falls für Schülerinnen und Schüler, die nach der Positivliste nicht gefördert werden können, die tägliche Fahrtzeit nicht zumutbar ist und keine näher gelegenen Beschulungsmöglichkeiten bestehen, ist der Ausbildungsbetrieb bzw. die Auszubildende/der Auszubildende aufgefordert, sich an die zuständige Schule zu wenden. Diese zeigt die Konstellation unter Angabe von Ausbildungs- und Wohnort, Ausbildungsberuf sowie Ausbildungsjahr des betroffenen Schülers/der betroffenen Schülerin dem für den Ausbildungsort zuständigen Regierungspräsidium an.
Seitens Handwerk BW haben wir folgende ergänzende Stellungnahme zur Liste erhalten: „Wir möchten darauf hinweisen, dass die beigefügte Positivliste nach unserer Auffassung weder abschließend noch vollständig ist. Sie dient vielmehr als erste Orientierungshilfe für die praktische Anwendung. Sollten Ihnen Ausbildungsberufe, Berufsschulklassen oder Auszubildende bekannt sein, die aus Ihrer Sicht zuschussberechtigt sind, jedoch nicht in der Positivliste aufgeführt werden, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen.”
Dazu senden Sie Ihre Hinweise bitte an Referatsleiter Bildung Tobias Bühner, dieser wird diese gebündelt an Handwerk BW weiterleiten.

